Die Handwerkskammer (HWK) Oldenburg

Bei der Handwerkskammer Oldenburg sind rund 12.500 Betriebe eingetragen, die etwa 80 verschiedene Berufe ausbilden. Das Thema Teilzeitausbildung spielt bei immer mehr Betrieben eine größere Rolle, um auch auf anderen Wegen, als der klassischen Ausbildung, ihre zukünftigen Fachkräfte zu rekrutieren.
Seit dem 01.01.2020 bedarf es keinem „berechtigten Interesse“ mehr, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit im Rahmen einer Teilzeitausbildung zu verringern.
Konkret bedeutet es, wenn sich Ausbilder*in und Auszubildende*r auf eine Reduzierung der wöchentlichen Regelausbildungszeit von z.B. 38 Stunden, auf eine Ausbildungszeit um die Hälfte auf 19 Stunden pro Woche (inkl. Berufsschule) verständigt haben, sich die Ausbildungszeit im Umkehrschluss damit um 50 % „nach hinten“ hinaus verlängert. Dabei ist 50 % auch die Untergrenze an möglicher Verkürzung der wöchentlichen Ausbildungszeit, was auch bedeutet, dass die Gesamtausbildungszeit bei einer 36-monatigen Ausbildung maximal um 18 Monate verlängert werden darf.
Bei anderen Reduzierungszeiten wie z.B. 20 % oder 30 % muss das Ausbildungsende individuell berechnet werden und im Ausbildungsvertrag entsprechend eingetragen werden.
Die Berufsschulzeiten oder Überbetriebliche Lehrgänge können nicht verkürzt werden und müssen im vollen Stundenumfang absolviert werden.
Die Ausbildungsvergütung wird in der Regel um die prozentuale Reduzierung der Arbeitszeit angepasst.
Es wird aber immer eine Einzelfallprüfung seitens der Handwerkskammer durchgeführt.
Bei Fragen rund um das Thema Ausbildung und Teilzeitausbildung stehen Ihnen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Oldenburg zur Verfügung:

Heinz Auktun:Telefon 0441 232-257 auktun@hwk-oldenburg.de
Marco Janssen:Telefon 0441 232-283 janssen@hwk-oldenburg.de
Marco Zarske:Telefon 0441 232-253 zarske@hwk-oldenburg.de

 

Quelle: HWK

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