Zweiter Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg bietet die Möglichkeit, auch im Erwachsenenalter Schulabschlüsse nachzuholen. Sie sind rechtlich genauso anerkannt, wie die Abschlüsse der Regelschullaufbahn.
Ein regelmäßiges Angebot zum Nachholen des Haupt- oder Realschulabschlusses bietet die Volkshochschule Oldenburg (VHS) in einjährigen Lehrgängen. Der Unterricht ist je nach Angebot in Teil- oder Vollzeit sowie tagsüber oder abends möglich.

Haupt- und Realschulabschluss

Ein regelmäßiges Angebot zum Nachholen des Haupt- oder Realschulabschlusses bietet die Volkshochschule (VHS) Oldenburg in einjährigen Lehrgängen. Aber auch weitere Bildungsträger sind nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt. Wann und in welcher Form in diesen Einrichtungen Lehrgänge zum Erwerb eines Schulabschlusses durchgeführt werden, sollte dort direkt erfragt werden.

Die Volkshochschule Oldenburg (VHS) bietet neben ihrem allgemeinen Programm regelmäßig zertifizierte Lehrgänge mit kaufmännischem oder pädagogischem Bezug an (z. B. Finanzbuchhaltung, Pädagogische*r Mitarbeiter*in an Grundschulen).

Der Realschulabschluss kann ebenso am Abendgymnasium Oldenburg erworben werden.

Abitur

Das Abendgymnasium Oldenburg und das Oldenburg-Kolleg bieten Berufstätigen und Menschen, die bereits berufstätig waren, die Möglichkeit zum nachträglichen Erwerb des Abiturs. Beide sind staatliche Schulen und verlangen kein Schulgeld. Der Erwerb des Abiturs berechtigt zur bundesweiten Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule oder Fachhochschule.

Z-Prüfung

Um das gewünschte Studium ohne Abitur zügig zu beginnen, kann die Zulassungsprüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (Z-Prüfung) eine Alternative sein.

Weitere Informationen zur Z-Prüfung erhalten Sie im Center für lebenslanges Lernen (C3L) der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg auf der Webseite: Z-Ptüfung

Informationen zu weiteren Hochschulzugangsberechtigungen ohne Abitur finden Sie auf der folgenden Seite der Universität Oldenburg: Studienberechtigung

Die Hochschulzugangsberechtigung durch die Z-Prüfung gilt nur für Hochschulen in Niedersachsen und das gewählte Studienfach.

- Webseite by PeP -