Familiäre Kindertagespflege
Für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren gibt es neben einer Betreuungsmöglichkeit in Krippen die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson.
Diese Betreuung findet in Gruppen mit höchstens 5 Kindern statt, meistens in der Familie der Betreuungsperson. Selbstverständlich sind diese Familien vom Amt für Jugend und Familie überprüft und die Betreuungsperson verfügt mindestens über eine Qualifizierung als Kindertagespflegeperson. Wenn also die Chemie zwischen Ihnen und der Betreuungsperson stimmt und es übereinstimmende Grundhaltungen in Erziehungsfragen gibt, ist Ihr Kind hier bestens aufgehoben bis es in den Kindergarten geht.
Betreuungsplätze gibt es im gesamten Stadtgebiet, sodass Sie wahrscheinlich einen Platz in der Nähe Ihres Wohn- oder Arbeitsortes finden können. Außerdem können die Betreuungszeiten durchweg an Ihre Wünsche angepasst werden.
Die Kosten für Sie als Eltern werden genauso berechnet wie bei einer Betreuung in der Krippe.
Anders als in Krippen kann mit der Betreuung in der Kindertagespflege ganzjährig begonnen werden, eine Anmeldefrist wie in Krippen und Kindergärten gibt es nicht.
Wenn Sie Näheres über die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson erfahren möchten oder sich für eine Betreuung anmelden möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Fachberatung auf, die über die Vermittlungsdaten sämtlicher Kindertagespflegepersonen in der Stadt Oldenburg verfügt.
(Zuständigkeit nach Nachname des Kindes)
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Buchstabenbereich |
Fachberatung |
Kontaktdaten |
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A – G |
Frau Arnold |
E-Mail: carola.arnold@stadt-oldenburg.de |
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H – O |
Herr Avcu |
E-Mail: mehmet.avcu@stadt-oldenburg.de |
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P – R und V – Z |
Frau Speiser |
E-Mail: linda.speiser@stadt-oldenburg.de |
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S – U |
Frau Gert-Marquardt |
E-Mail: kerstin.gert-marquardt@stadt-oldenburg.de |
KOSTEN
Eltern, die ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen, müssen die Kindertagespflegeperson nicht selbst bezahlen. Die Kindertagespflegeperson erhält die finanzielle Förderung direkt vom Amt für Jugend und Familie, nachdem die Eltern einen Antrag gestellt haben. Die Eltern zahlen dem Amt einen Kostenbeitrag für den bewilligten Betreuungsumfang. Dieser ist abhängig von der Höhe des Elterneinkommens und liegt zwischen 0 Euro und 2,30 Euro pro Kind und pro Betreuungsstunde. Zum Kostenbeitrag kommt in der Regel noch ein Betrag für die Verpflegung hinzu, der allerdings direkt an die Kindertagespflegeperson zu zahlen ist. Im Bedarfsfall können die Eltern einen Antrag zur Übernahme der Verpflegungskosten beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellen. (OL-Card).
Gerne können Sie auch bei der Fachberatung Kindertagespflege anrufen, wenn Sie Fragen zum Thema Kindertagespflege haben oder einen Betreuungsplatz für Ihr Kind suchen.
Auch die Internetseite www.tagesmutter-in-oldenburg.de gibt Eltern die Möglichkeit sich ausführlich über die Betreuungsform Kindertagespflegeperson zu informieren und sich einen Überblick über Betreuungsplätze in der Nähe zu verschaffen.
Quelle: Anja Gerdes, Fachberatung Kindertagespflege