Finanzielle Vergünstigungen
Wer über eingeschränkte finanzielle Mittel verfügt, kann vielfältige Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Gegen Vorlage des aktuellen Bescheids können Empfänger/innen von ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylsuchende den Oldenburg Pass im Bürgerbüro Mitte beantragen. Damit sind Ermäßigungen in zahlreichen Oldenburger Kultur- und Freizeiteinrichtungen verbunden, wie der kostenlosen Freibadnutzung an bestimmten Tagen (siehe Spiel, Sport und Bewegung, Schwimmbäder) über vergünstigte Kinokarten in der Kulturetage bis zu ermäßigten Gebühren bei der Volkshochschule.
Der Oldenburg Pass kostet 5 Euro für Erwachsene und 2,50 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Der Pass ist ein Jahr lang gültig.
Das Land stellt Familien mit geringem Einkommen einen Zuschuss zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten zur Verfügung. Das Land fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind. Ziel ist es, einkommensschwächeren Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. Die Landesleistung ist deshalb vom Familieneinkommen abhängig.
Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag bis zu
10,00 Euro für jedes Elternteil und
15,00 Euro für jedes Kind.
Für Familienangehörige mit Behinderung werden über die allgemeinen Fördersätze hinaus zusätzlich bis zu 10,00 Euro je Übernachtungstag gewährt. Einelternfamilien erhalten neben den allgemeinen Fördersätzen zusätzlich bis zu 5,00 Euro je Übernachtungstag und Person. In begründeten Fällen ist eine Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich.
Förderberechtigt unabhängig vom Einkommen sind Personen, die
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Arbeitslosengeld II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Sozialhilfe)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
beziehen. Hier genügt die Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides in Kopie.
Eine Förderung bzw. eine erhöhte Förderung erhalten außerdem Personen, deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2-fache, bei Alleinerziehenden das 3-fache des Regelsatzes 2020 nach der Regelbedarfsstufe des SGB XII, § 28:
- für Elternteil sowie Ehe-/Lebenspartnerin bzw. -partner, Regelbedarfsstufe 2 = 389 Euro
- für Alleinerziehende, Regelbedarfsstufe 1 = 432 Euro
- für Kinder, Regelbedarfsstufe 3 = 345 Euro
Weitere Informationen, Ansprechpartner und Antragsformulare sind auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich. Ebenso stehen vor Ort viele Wohlfahrtsverbände wie z.B. AWO, Caritas, DRK etc. sowie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Frauenmobil ist ein Angebot der Stadt Oldenburg, in organisatorischer Verwaltung des Gleichstellungsbüros in Zusammenarbeit mit Oldenburger Taxiunternehmen. Es richtet sich an Frauen und Mädchen ab zwölf Jahren mit Wohnsitz in Oldenburg. Jungen bis 14 Jahren können mitfahren. Die Taxen befördern ganzjährig in der Zeit von 19 bis 5 Uhr die Frauen und Kinder innerhalb der Stadtgrenzen von Tür zu Tür.
Dafür müssen vorher Gutscheine erworben werden, die gegen Vorlage des Personalausweises in den Stadtteilbibliotheken Eversten, Ofenerdiek, Flötenteich, und Kreyenbrück sowie in den Bürgerbüros Mitte und Nord ausgegeben werden. Sie haben einen Wert von je 7 Euro, kosten aber nur 2 Euro. Es kann pro Fahrt maximal ein Gutschein eingelöst werden.
Die Stadt Oldenburg bietet als freiwillige Leistung einen Zuschuss für Verhütungsmittel unter bestimmten Voraussetzungen an.
Bezieher*innen von Grundsicherung, ALG-II, Leistungen nach AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag können den Zuschuss beantragen.
Bei einer hormonellen Verhütung kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 100 Euro, bis maximal 50 Prozent des Rezepts erfolgen.
Informationen und Anträge können bei der Beratungsstelle pro familia und der Familienberatungsstelle der AWO gestellt werden.
Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge auf einen Zuschuss können nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden bei:
Beratungsstelle pro familia
Telefon: 0441 88095
Familienberatungsstelle der AWO
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Telefon: 0441 973770
Unterstützung bei der Beschaffung von Umstandskleidung, Babymöbeln oder generell einer Baby-Erstausstattung leisten pro familia, der Sozialdienst katholischer Frauen, das Diakonische Werk Oldenburg und die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Die Kooperationen mit Stiftungen und Möglichkeiten der Einrichtungen variieren und sollten direkt in der jeweiligen Institution erfragt werden.
Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft (KOS) , Beratung im Gleichstellungsbüro der Stadt Oldenburg, hält einen Weiterbildungsscheck über maximal 300 Euro bereit, um den beruflichen Werdegang zu unterstützen.
Beantragen können den Scheck Beschäftigte in Elternzeit, Berufsrückkehrer ohne Bezug von ALG I oder ALG II und geringfügig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Oldenburg (Stadt oder Land) und Delmenhorst.
Weitere Informationen zur Arbeit der Koodinierungsstelle in unserem Interview mit der Leiterin Claudia Körner-Reuter.
Über das Sozialreferat des Allgemeinen Studierenden Ausschusses (ASTA) ist es bei finanziell schwieriger Lage möglich, Semester-Ticket-Erstattungen und Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten zu beantragen.
Bei kurzzeitigen finanziellen Engpässen sind auch Darlehen möglich.
Die Stadt Oldenburg beteiligt sich an dem bundesweiten Programm Lesestart, das sich derzeit an dreijährige Kinder und ihre Eltern richtet. Das Lesestart-Set mit einem Bilderbuch, einem Elternratgeber (in vielen Sprachen erhältlich) mit Tipps zum Vorlesen sowie einem Bibliotheks-Wimmelposter erhalten Eltern kostenfrei in der Kinderbibliothek am PFL und in den vier Stadtteilbibliotheken.

